Genossenschaftsgesetz feiert 130. Geburtstag
Am 1. Oktober 1889 trat mit dem „Reichsgesetz, betreffend Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften“ die erste detaillierte gesetzliche Anerkennung der Wohnungsbaugenossenschaften in Kraft. Das wertvolle Regelwerk stützt die genossenschaftlichen Grundprinzipien der Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Selbstverwaltung. Auch 130 Jahre später bilden die Wohnungsbaugenossenschaften eine wichtige Säule für die Schaffung und Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum.