Historie
Genossenschaftsgesetz feiert 130. Geburtstag
Am 1. Oktober 1889 trat mit dem „Reichsgesetz, betreffend Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften“ die erste detaillierte gesetzliche Anerkennung der Wohnungsbaugenossenschaften in Kraft. Das wertvolle Regelwerk stützt die genossenschaftlichen Grundprinzipien der Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Selbstverwaltung. Auch 130 Jahre später bilden die Wohnungsbaugenossenschaften eine wichtige Säule für die Schaffung und Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum.
Über 90 Jahre bestehen 23 der Hamburger Wohnungsbaugenossenschaften in 2019, dazu kommen weitere sieben Genossenschaften jüngeren Alters. Das Besondere einer Genossenschaft: Im Mittelpunkt steht das Wohl der Mitglieder, insbesondere die Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität und des nachbarschaftlichen Zusammenlebens, nicht die Gewinnmaximierung. Die Mitglieder sind Miteigentümer an der Genossenschaft und genießen durch die Dauernutzungsverträge ihrer Wohnung eine große Sicherheit.
Zu den führenden Gründervätern des deutschen Genossenschaftswesens gehörten Eduard Pfeiffer, Victor Aimé Huber, Karl Korthaus, Wilhelm Haas, Friedrich Wilhelm Raiffeisen und Herrmann Schulze-Delitzsch, welcher auch das Genossenschaftsgesetz maßgeblich voranbrachte. Frühe Genossenschaftsgesetze gingen aus dem 1867 für Preußen verabschiedeten Gesetz hervor, das 1868 für den Norddeutschen Bund und ab 1871 für alle deutschen Staaten maßgebend war.