NEUE GRUNDSTEUER
Vor einem Jahr hat der Bundestag die Grundsteuer-Reform auf den Weg gebracht. Hamburgs Finanzbehörde legte jetzt ein eigenes Modell vor. Das ist einfacher und soll bezahlbar bleiben.
Es ist so gut wie entschieden: Bei der Berechnung der neuen Grundsteuer folgt Hamburg nicht dem Vorschlag seines ehemaligen Bürgermeisters und heutigen Bundesfinanzministers Olaf Scholz. Das Bundesmodell bezieht den Bodenwert in die Berechnung ein und damit hatte Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel schon Bauchschmerzen, als Olaf Scholz den Gesetzentwurf vor einem Jahr vorstellte.
Der Grund: In Hamburg schießen die Bodenwerte bereits seit Jahren in die Höhe und sehr wahrscheinlich wird sich daran nichts ändern. Folglich würde die Grundsteuer zu einer Kostenexplosion für Immobilieneigentümer und für Mieter führen, da sie über die Nebenkosten abgerechnet wird. Außerdem müsste die Behörde die Grundsteuer laufend neu berechnen.
Dressel gehe es aber nicht darum, „das Stadtsäckel zu füllen“. Im Gegenteil: Das Ziel sei, Mehrbelastungen für Steuerzahlende zu vermeiden und einer daraus folgenden Gentrifizierung gegenzusteuern. Gleichwohl kann die Stadt auf diese Einnahmen nicht verzichten. Rund eine halbe Milliarde Euro nimmt Hamburg jährlich über die Grundsteuer ein und bei dieser Summe soll es möglichst auch bleiben. Denn das benötigt Hamburg, um beispielsweise Radwege, Brücken, Kitas und Büchereien zu bauen und zu unterhalten.
Um beides unter einen Hut zu bringen, hat die Finanzbehörde in den vergangenen Monaten nicht nur fleißig gerechnet. Sie stand auch im engen Kontakt mit den Partnern aus dem Bündnis für das Wohnen. Heraus kam ein „Wohnlagemodell“, das sehr einfach gestaltet worden ist:
Unabhängig von der Nutzung werden die Grundstücksfläche mit zwei Cent pro Quadratmeter und die Gebäudefläche mit 40 Cent pro Quadratmeter berechnet. Um Bodenspekulationen zu verhindern, soll für unbebaute Grundstücke ein höherer Hebesatz gelten.
Wohngebäude erhalten generell einen Abschlag von 50 Prozent. Allerdings soll künftig auch die Lage berücksichtigt werden. Wie beim Mietenspiegel sind zwei Lagefaktoren vorgesehen. Die Hebesätze stehen dagegen noch nicht fest.
Auch wenn sich das Gesamtsteueraufkommen nicht erhöhen soll: Der einzelne Bürger wird die Neuberechnung schon zu spüren bekommen. Wer in einem älteren Haus lebt, dessen Wert nie aktualisiert wurde, wird sehr wahrscheinlich mehr zahlen als bisher. Wer bis dato überdurchschnittlich viel gezahlt hat, wie es häufig in Neubauten der Fall ist, wird künftig weniger Steuern abführen müssen. Nach Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts muss das neue Grundsteuer-Modell ab dem 1. Januar 2025 umgesetzt werden.