Wie definieren sich die Neben- kosten? Kos ten, die Bewohner nicht über die Nut- zungsgebühr bezah- len, werden als Nebenkos ten bezeich- net. Dabei wird zwi- schen „kalten Betriebskos ten“ und „warmen Betriebskos- ten“ unterschieden. Die kalten umfassen alle Betriebskos ten ohne Heizung und Warmwasser. Die war- men Betriebskos- ten spiegeln den Auf- wand für Heizung und Warmwasser wider. Die kalten Betriebs- kos ten umfassen alle Kos ten, die durch den Gebrauch des Gebäu- des, der Einrichtungen, der Anlagen und des Grundstücks regelmä- ßig entstehen. Das be- deutet auch, dass ein- malige Ausgaben nicht als Betriebskos ten gel- tend gemacht werden können. 9 fünf bis sieben Euro im Monat wären dann zehn, eher 15 Euro fällig. Eine derartige Änderung der Nebenkos- tenverordnung würde vor allem Menschen mit gerin- gem Einkommen, Rentner und Sozialhilfeempfänger merklich belasten. Besonders problematisch wird die Sache für Sozialhilfeempfänger: Solange Kabelgebüh- ren Teil der Nebenkos ten sind, werden diese vom Amt übernommen. Dürfen sie es nicht mehr sein, muss der Betroffene die Kos ten allein tragen. Auch für die Anbieter der Kabeldienstleistungen ist die bisherige Praxis eine faire Lösung. Die Woh- nungsbaugenossenschaften schreiben den Auftrag ordnungsgemäß aus. Für alle Anbieter besteht bei der Bewerbung um den Auftrag Chancengleichheit. Regionale Anbieter geraten in Bedrängnis Ein Wegfall der Umlage wird kleinere, regionale Tele- kommunikationsanbieter in Bedrängnis bringen. Da- durch besteht die Gefahr, dass sich die Zahl der Wett- bewerber auf dem Markt verringert und am Ende nur die großen Konzerne überleben. So wächst bei den Unternehmen die Sorge, dass sie künftig die Investiti- onen nicht mehr aufbringen können, weil die Umlage- fähigkeit über langfristige Verträge Investitions- und Planungssicherheit schafft. „Die Umlagefähigkeit hat sich in den vergangenen Jahrzehnten bewährt“, sagt Monika Böhm. Bei neuen Ausschreibungen erlebten die Genossenschaften einen intensiven Wettbewerb, an dem viele kleinere, regio- nale Anbieter erfolgreich teilnehmen würden. In den Bundesländern, die bis vor wenigen Wo- chen von der geplanten TKG-Novelle (TKG: Telekom- munikationsgesetz) des Bundeswirtschaftsministeri- ums kaum Kenntnis nahmen, mehren sich jetzt jedoch die kritischen Stimmen. Nordrhein-Westfalen kündigte bereits an, dass es im Bundesrat einer entsprechenden Änderung nicht zustimmen werde. Auch in Mecklen- burg-Vorpommern zeichnet sich Widerstand ab. Die Hamburger Wohnungswirtschaft hat den rot-grünen Senat der Hansestadt inzwischen aufgefordert, beim Bundeswirtschaftsministerium in Berlin zu intervenie- ren. Es gehe darum, die Wohnkos ten nicht zu erhöhen, und darum, die heimische Wirtschaft zu unterstützen, so die Forderung. Was die Wahlfreiheit der Mitglieder für schnelles Internet, alternative oder Streamingdienste angeht, so wird diese nicht beschränkt. Schließlich geht es ledig- lich um den Kabelanschluss und es kommt doch auch sonst niemand auf die Idee, den Wohnungsunterneh- men vorzuschreiben, Fenster von unterschiedlichen Anbietern einzubauen, um so die Wahlfreiheit der Mitglieder zu gewährleisten. AUSGABE WINTER 2020/2021 Mehreren hunderttausend Hamburger Haushalten droht eine Verteuerung ihrer Kabelgebühr. Dadurch können auf jeden Betroffenen zusätzliche Kos ten in Höhe von bis zu 150 Euro pro Jahr zukommen. Hinter- grund sind aktuelle Pläne des Bundeswirtschaftsmini- steriums in Berlin, die seit den 80er-Jahren bewährte Praxis abzuschaffen, wonach Wohnungsbaugenossen- schaften als Ganzes einen Fernsehanschluss kosten- günstiger als einzelne Kabelanschlussunternehmen anbieten können. Derzeit beziehen in Hamburg meh- rere hunderttausend Haushalte über Breitbandnetze, die in den Wohngebäuden installiert sind, eine Fern- sehgrundversorgung frei empfangbarer Fernsehsen- der wie ARD, ZDF, RTL oder Pro7. Die in einer Genossenschaftswohnung lebenden Mitglieder kostet das im Durchschnitt zwischen fünf und sieben Euro im Monat. Abgerechnet wird das über die Abrechnung der Nebenkos ten. Die gesetzliche Grundlage dafür ist die Betriebskos tenverordnung, die das Bundeswirtschaftsministerium jetzt ändern will. Der große Vorteil der aktuellen Regelung besteht da- rin, dass damit alle Kos ten für eine Fernsehgrundver- sorgung abgedeckt sind. „Damit wird zugleich ein Stück gesellschaftlicher Teilhabe auch für jene garan- tiert, die über nicht viel Geld verfügen“, sagt Monika Böhm, Vorstandsvorsitzende des Hamburger Woh- nungsbaugenossenschaften e. V. Ministerium verschweigt die Kos tensteigerung Die Kernbotschaft des Bundeswirtschaftsministeri- ums lautet: Jeder Wohnungsnutzer soll seinen Kabel- anbieter selbst bestimmen können. „Was das Minis- terium aber verschweigt: Es wird dann für jedes Mit- glied teurer“, sagt Monika Böhm. Sollte die Abrechnung über die Nebenkos ten näm- lich nicht mehr möglich sein, müssten die Kabelnetzan- bieter Einzelabrechnungen stellen. Statt der bislang